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Geschichtliches

Geschichte hat auch Achmühle geschrieben, aber alles zu seiner Zeit.

"Grundbucheintrag: Kantinenverbot"
Fast jeder Hausbesitzer in Achmühle hat in seinem Grundbuch einen gesonderten Vermerk, dass für ein bestimmtes Flurstück ein Kantinenverbot besteht. Dieser Eintrag kommt aus dem Jahre 1917/1918, als ein Kreidewerk eröffnet wurde und man dem Betreiber des Kreidewerkes verbot, eine Kantine für die eigene Belegschaft zu eröffnen. Stattdessen wurde der ortsansässige Wirt zur mittäglichen Verpflegung erkoren.
Wenn da mal nicht das Vitamin "B" im Spiel war, wie es fast überall und zu jeder Zeit seinen Einfluss nimmt.

Beim Erwerb des Grundstückes "Am Alpenblick 12" im Jahre 2012 war der neue Eigentümer sehr verwundert, dass so ein Eintrag immer noch enthalten ist, wo es das Kreidewerk und den Wirt schon seit Jahrzenten nicht mehr gibt. Trotzdem war es nicht einfach gegen die bürokratischen Mühlen anzukämpfen und für einen Betrag von 30EUR diesen Eintrag mit der Erstellung des neuen Grundbuches löschen zu lassen.



Weitere Inhalte folgen noch und dürfen mit Spannung erwartet werden.